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Nachdenken über Gerechtigkeit
Nachdenken über Gerechtigkeit Teil I
Mit den Landtagswahlen im Saarland, Sachsen und Brandenburg sowie den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen haben die Proteste gegen das Hartz-IV-Gesetz ihren Höhepunkt überschritten. Doch auch wenn die Regelungen für das neue Arbeitslosengeld II fürs Erste nicht mehr im Mittelpunkt des medialen Interesses stehen, hat der von Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Agenda-2010-Rede angekündigte und jetzt auf den Weg gebrachte massive Einschnitt in das sozialstaatliche Leistungsgefüge der Bundesrepublik die Frage danach, was Gerechtigkeit ist, wieder in das Zentrum der gesellschaftlichen Debatte gerückt.
Nun besteht ohne Zweifel Einigkeit darin, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, was Gerechtigkeit ist, angesichts der tief greifenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüche, vor denen wir heute stehen, für die Stabilität und Reformbereitschaft unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist. Von diesem Idealzustand sind wir heute weit entfernt.
Der Begriff Gerechtigkeit wird heute in vielerlei Ausprägungen verwandt. Wir sprechen von Generationengerechtigkeit, Chancengerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, diskutieren über Steuer- und Einkommensgerechtigkeit. Und immer steht bei diesen Debatten die Frage nach der fairen, sprich gerechten, Verteilung von materiellen Gütern, von Rechten und Pflichten oder von Macht und Chancen im Mittelpunkt der Diskussion.
Problematisch wird es jedoch dann, wenn man im konkreten Einzelfall zu entscheiden hat, ob eine bestimmte Handlung nun als gerecht anzusehen ist oder nicht. Denn je nach sozialem Status, Interessenlage oder politischen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten wird Gerechtigkeit von den Betroffenen verschieden definiert.
Als offenkundiges Beispiel brauche man sich nur die Diskussionen um die Höhe der Gehälter der Vorstände deutscher Unternehmen anzuschauen. Während in breiten Teilen der Öffentlichkeit die Millionenbezüge von Managern oftmals als überzogen und als reine Abzockerei heftig kritisiert werden, liegen für Michael Rogowski, dem Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, die Managergehälter im internationalem Vergleich lediglich im unteren Bereich, sind also keineswegs ungerecht oder übertrieben.
In der zeitgenössischen politischen Philosophie war es lange Zeit still um den Begriff der Gerechtigkeit gewesen. Natürlich gab es Seminare an den Universitäten zu diesem Thema, wurden Bücher und Aufsätze darüber veröffentlicht, aber alles in allem führte die politische Philosophie in den sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts und mit ihr die Auseinandersetzung darüber, wie Gerechtigkeit unter den Bedingungen moderner Gesellschaften zu definieren sei, ein Schattendasein.
Diese Situation sollte sich 1971 schlagartig ändern. Denn in diesem Jahr veröffentlichte der amerikanische Philosophieprofessor John Rawls sein Buch "A Theory of Justice" (deutsch 1975 "Eine Theorie der Gerechtigkeit"). Seit seinem Erscheinen vor nun mehr als dreißig Jahren hat dieses Buch eine erstaunliche Breitenwirkung entfaltet und eine Vielzahl eigenständiger Analysen zum Gerechtigkeitsbegriff initiiert. Mit Recht wird Rawls Arbeit als der vielleicht der "wichtigste Beitrag zur Politischen Ethik des zwanzigsten Jahrhunderts" (Höffe, 1998: 3) angesehen. Gilt sie doch als "die argumentativ dichteste und elaborierteste Theorie der politischen und sozioökonomischen Gerechtigkeit ". (Kersting, 1993: 7)
Im Folgenden will ich jetzt die wesentlichen Grundzüge der Rawlsschen Theorie nachzeichnen.
Rawls Theorie der Gerechtigkeit ist eine Theorie gesellschaftlicher Institutionen. Nicht die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Einzelner gerecht handeln kann, steht im Zentrum seines Forschungsinteresses, sondern für ihn ist Gerechtigkeit die "Haupttugend sozialer Institutionen". Von daher ist sein Gerechtigkeitsbegriff eng gefasst, er bezieht sich allein auf Gerechtigkeit als Eigenschaft einer Gesellschaft.
Seine Theorie stellt Rawls in den Kontext der Vertragstheorien von Rousseau, Locke und Kant.
"Der Zweck meines Buches ist vollständig erreicht, wenn es zu einer klareren Erkenntnis der Hauptstrukturen des Gerechtigkeitsbegriffs im Sinne der Lehren vom Gesellschaftsvertrag führt ... Von allen tradierten Auffassungen kommt diese meiner Meinung nach unseren wohlüberlegten Gerechtigkeitsurteilen am nächsten und gibt die beste moralische Grundlage für eine demokratische Gesellschaft ab."(S.12)
Gerechtigkeit ist für Rawls die erste Tugend sozialer Institutionen, so wie es die Wahrheit bei Gedankensystemen ist. (S. 20) Die Gesellschaft, die Rawls sich vorstellt, ist gleichermaßen von Interessenidentität und -konflikt geprägt. Alle Mitglieder der Gesellschaft wollen die gesellschaftliche Zusammenarbeit, da sie dem Einzelnen mehr Vorteile verspricht, als wenn er ganz allein für sich handeln müsste, andererseits entstehen zwischen den Gesellschaftsmitgliedern Konflikte hinsichtlich der Verteilung der gesellschaftlichen Güter. (Kersting, 1993: 27)
Die Hauptaufgabe einer Theorie der Gerechtigkeit besteht nun nach Rawls Auffassung darin, Prinzipien zu entwickeln, nach denen die gesellschaftlichen Güter gerecht verteilt werden
"Für uns ist der erste Gegenstand der Gerechtigkeit die Grundstruktur der Gesellschaft, genauer: die Art, wie die wichtigsten gesellschaftlichen Institutionen Grundrechte und -pflichten und die Früchte der gesellschaftlichen Zusammenarbeit verteilen. Unter den wichtigsten Institutionen verstehe ich die Verfassung und die wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse." (S. 23)
Nun habe ich eingangs bereits erwähnt, dass es über die Frage, wer was und wie viel bekommt, in einer Gesellschaft unterschiedliche Interessenstandpunkte gibt. Dieses Problem ist Rawls natürlich auch bekannt und er löst es, indem er sich eines theoretischen Konstrukts bedient, das wir auch aus anderen gesellschaftlichen Vertragstheorien kennen. Er versetzt die Mitglieder seiner gedachten Gesellschaft in einen Urzustand.
Diese Anfangssituation, die bar aller gesellschaftlichen und normativen Voraussetzungen ist, bildet für ihn den "archimedischen Punkt" (S.296) "von dem aus Institutionen und Gerechtigkeitsvorstellungen konkreter Gesellschaften erst zu beurteilen sind." (Maus, 1998: 73)
Gänzlich voraussetzungslos ist der Urzustand jedoch nicht. Denn Rawls setzt folgende Bedingungen voraus unter denen die Gesellschaftsmitglieder ihre Entscheidung über die Gerechtigkeitsgrundsätze treffen: die Mitglieder sind vernünftig und sie treffen ihre Entscheidung in Freiheit und Gleichheit.
Entscheidend ist aber ein weiteres Kriterium, das Rawls anführt: die Menschen im Urzustand treffen ihre Entscheidung hinter einem Schleier des Nichtwissens.
"Zu den wesentlichen Eigenschaften dieser Situation gehört, daß niemand seine Stellung in der Gesellschaft kennt, seine Klasse oder seinen Status, ebensowenig sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft. Ich nehme sogar an, daß die Beteiligten ihre Vorstellung vom Guten und ihre besonderen psychologischen Neigungen nicht kennen. Die Grundsätze der Gerechtigkeit werden hinter einem Schleier des Nichtwissens festgelegt. Dies gewährleistet, daß dabei niemand durch die Zufälligkeiten der Natur oder der gesellschaftlichen Umstände bevorzugt oder benachteiligt wird." (S. 29)
Unter diesen genannten Voraussetzungen treffen die Mitglieder der Gesellschaft nun ihre Wahl über die Gerechtigkeitsgrundsätze. Scharf grenzt sich Rawls in diesem Zusammenhang vom Utilitarismus ab und bestreitet
" ... daß Menschen, die sich als Gleiche sehen und ihre Ansprüche gegeneinander geltend machen können, sich auf einen Grundsatz einigen sollten, der einigen geringere Lebenschancen auferlegt, nur weil die Summe der Vorteile für die anderen größer ist. (...) Ohne starke und beständige altruistische Motive würde kein vernünftiger Mensch eine Grundstruktur akzeptieren, nur weil sie die Summe der Annehmlichkeiten für alle zusammengenommen erhöht." (S. 31)
Die Grundsätze, auf die sich die Menschen hinsichtlich der Verteilung der gesellschaftlichen Grundgüter einigen, sind nach Rawls Auffassung folgende:
"Erster Grundsatz
Jederman hat gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.
Zweiter Grundsatz
Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:
(a) sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und
(b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offen stehen." (S. 336)
Dabei gilt jedoch zu beachten, dass beide Grundsätze nicht gegeneinander aufgerechnet werden können. Die Erlangung wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Vorteile kann nicht durch die Verletzung von Freiheitsrechten erkauft werden. (S. 82)
Zu den gesellschaftlichen Grundgütern zählen für Rawls "Rechte, Freiheiten und Chancen sowie Einkommen und Vermögen." (S.83) An anderer Stelle wird Rawls diese Liste noch um das Grundgut Selbstachtung erweitern.
Kersting hat den Grundgedanken der beiden Gerechtigkeitsgrundsätze folgendermaßen zusammengefasst:
"Aus politischer Perspektive betrachtet entsprechen Rawls Gerechtigkeitsprinzipien den Prinzipien eines liberalen und sozialen Rechtsstaats, einer demokratischen Ordnung und einer sozialen Marktwirtschaft. (…) Rawls' Gerechtigkeitstheorie hat eindeutige sozial- und wohlfahrtsstaatliche Konsequenzen: Impliziert das erste Gerechtigkeitsprinzip eine individualrechtliche Freiheitsordnung und eine demokratische Herrschaftsorganisation, so impliziert das zweite Prinzip sozial- und wirtschaftspolitische Institute, die als Gerechtigkeitsaufsicht des Marktes tätig sind und von der sozioökonomischen Ungleichheit den Nachweis allgemeiner Vorteilhaftigkeit verlangen." (Kersting, 1993: 52)
An dieser Stelle breche ich jetzt die Vorstellung von Rawls Gerechtigkeitstheorie ab. In den nachfolgenden Texten, die ich zu diesem Thema noch schreiben werde, wird es primär darum gehen, diese hehren philosophischen Gedanken mit den Niederungen der (wirtschafts)politischen Praxis zu konfrontieren. Auf das Ergebnis, welches dabei herauskommt, bin ich selbst gespannt.
Zu den philosophischen Grundlagen des Gerechtigkeitsbegriffs im allgemeinen und der Gerechtigkeitstheorie von John Rawls im besonderen gibt es eine nicht zu überschauende Fülle an Literatur. Neben Rawls Werk habe ich mich auf zwei Bücher gestützt, die einen guten Überblick über Rawls Theorie geben. Es sind dies:
Kersting, Wolfgang, 1993: John Rawls zur Einführung. Junius Verlag, Hamburg
Höffe, Otfried (Hg), 1998: John Rawls. Eine Theorie der Gerechtigkeit. Akademie Verlag, Berlin
Erst heute Nachmittag bin ich
dazu gekommen, die aktuelle Ausgabe der Zeit durch zu blättern. Und was finde ich im Literaturteil? Eine kleine, kommentierte Bibliografie zum Thema Gerechtigkeit. Alles Titel die mich neugierig machen, doch wollte ich sie alle lesen, wäre ich wohl bis weit in das nächste Jahr hinein damit beschäftigt. Ich werde sie mir aber dennoch ausschneiden (sie ist leider nicht online verfügbar), weil man ja auf das eine oder andere Buch mal zurückgreifen kann.
Ansonsten geht mein Reflektieren über das Thema Gerechtigkeit seit ein paar Tagen weg von den rein philosophischen Erörterungen. Was ich bislang bei Rawls dazu gelesen habe finde ich interessant und nachvollziehbar und kann viele seiner Gedankengänge teilen. Dennoch bleibt, wenn ich einen Abschnitt zu Ende gelesen und exzerpiert habe, das schale Gefühl, dass all diese Gedankengänge doch allzu weit von der Realität entfernt sind. Und schon taucht eine neue Frage auf: Wie realitätsbezogen kann und muss Philosophie sein, um Antworten auf aktuelle Probleme geben zu können. Oder ist das gar nicht die Aufgabe von Philosophie. Ich habe keine Antwort auf diese Frage, dazu kenne ich mich in diesem Fach zu wenig aus. Aber zumindest für mich ist dies ein Anspruch den ich an jedwede Wissenschaft stelle, dass sie auch Antworten gibt, auf das was uns heute unter den Nägeln brennt.
Wie gesagt, ich bin dabei mich auf die praktischen Probleme von Gerechtigkeit zu konzentrieren. Habe dazu auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit jede Menge interessanter Statistiken entdeckt, die ich mir demnächst mal näher anschauen werde.
Ist es nicht eigenartig
wie die Aufmerksamkeit geschärft wird, wenn man beginnt sich mit einem Thema etwas intensiver zu beschäftigen. In der neuen Ausgabe der Zeit gibt es im Wirtschaftsteil einen großen Artikel über die Reichen in Deutschland. Und da Gerechtigkeit ja auch was mit Verteilung zu tun, von Chancen, von Macht, Geld und Eiinfluss, habe ich mir ihn schon mal zur Lektüre vorgemerkt. Online ist der Artikel auch verfügbar (hier)
Mir selbst sind zum Thema Gerechtigkeit folgende Gedanken, Fragen durch den Kopf gegangen. Ich notiere sie hier mal stichwortartig:
- Gerechtigkeit als persönliche Eigenschaft/Tugend. (Person X hat gerecht gehandelt)
- als Kennzeichnen einer gesellschaftlichen Ordnung
-Gerechtigkeit - (nur) eine moralphilosophische Frage
- wie werden die Kriterien geschaffen, anhand derer man beurteilen kann, ob eine bestehende Ordnung gerecht ist oder nicht. Wie und wer organisiert den Verhandlungsprozeß, in dem über die Formulierung und die Gültigkeit dieser Kriterien entschieden wird. Und legt man eine pessimistische Betrachtungsweise der menschlichen Natur zu Grunde, wenn man also den Menschen als ein Wesen sieht, das allein aus egoistischen Eigeninteressen handelt, dann stellt sich die Frage, woher kommt über dann die Einsicht sich den Einschränkungen einer gerechten Ordnung zu unterwerfen.
Über Sinn und Zweck dieser neuen Rubrik
Wie bereits an anderer Stelle angekündigt, werde ich hier all das, was mir zum Thema Gerechtigkeit durch den Kopf geht notieren. Insofern ist diese Rubrik eine öffentliche Arbeitskladde, denn ich bin natürlich auch gespannt, was ihr zu meinen halbgaren Gedanken zu sagen habt.
Warum überhaupt diese Rubrik und warum gerade dieses Thema? Nun der Anlass für mich, über dieses Thema nachzudenken, liegt darin, dass ich zur stetig wachsenden Zahl der Langzeitarbeitslosen gehöre und damit, sofern sich in den nächsten drei Monaten nichts ändert, auch von den Hartz IV-Regelungen betroffen sein werde. Aus naheliegenden Gründen kann ich die Kritik, die gegen die aktuelle Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung vorgebracht wird, in vielen Punkten teilen. Und vorherrschend ist bei den Einwänden und Protesten gegen die Regelungen des Arbeitslosengeld II, dass diese Politik ungerecht ist. Doch warum diese Politik ungerecht ist und was dann im Gegenzuge eine gerechte Politik sein könnte, ist mir selbst bis jetzt nicht so völlig klar. Insofern ist diese Rubrik auch zu einem Großteil zunächst einfach nur Selbstverständigungsarbeit,sprich die Suche nach Antworten auf Fragen die ich habe, wobei die Antworten wieder neue Fragen erzeugen und so fort. Dabei geht es mir zunächst einmal um eine grundsätzliche Klärung dessen, was man unter Gerechtigkeit verstehen kann, soll. Ein weites Feld, das ist mir bewußt und ich weiß auch schon, dass sich allein hierfür keine endgültige Antwort wird finden lassen. Aber zumindest einige Pflöcke möchte ich einschlagen.